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   VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15.NW   

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https://dejure.org/2015,23683
VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15.NW (https://dejure.org/2015,23683)
VG Neustadt, Entscheidung vom 31.08.2015 - 4 L 735/15.NW (https://dejure.org/2015,23683)
VG Neustadt, Entscheidung vom 31. August 2015 - 4 L 735/15.NW (https://dejure.org/2015,23683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 GastG, § 4 Abs 1 GastG, § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Anbahnung der Prostitution als Widerrufsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    GastG § 4,GastG § 4 Abs 1,GastG § 15,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 3,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 80 Abs 5 S 1
    Anbahnung, Animierlokal, Anordnung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anstand, Ausübung, Betrieb, Erlaubnis, Gaststätte, Gaststättenbetrieb, Gaststättenerlaubnis, Gaststättenrecht, Gastwirt, Geschlechtsverkehr, Jugendschutz, Lokal, Nachtbar, Prostitution, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen ermöglichter Anbahnung von Prostitution

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen ermöglichter Anbahnung von Prostitution

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei unzulässiger Prostitution in Nachtbar zulässig - Prostitutionsausübung in Gaststätten verstößt gegen Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 6 B 10673/05

    Begriff der Unsittlichkeit im Gaststättenrecht; kein Entfallen des

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Zwar verkennt die beschließende Kammer nicht, dass angesichts des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr automatisch davon auszugehen ist, dass bei der bloßen Ermöglichung der Durchführung geschlechtlicher Handlungen gegen Entgelt in einem Gaststättenbetrieb der Unsittlichkeit Vorschub geleistet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 2009 - 8 B 2.09 -, GewArch 2009, 255; Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 22 ZB 13.1214 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 -, NVwZ-RR 2005, 713).

    Unter "Ausübung der Prostitution" versteht die erwähnte Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes nicht lediglich den Vollzug des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen gegen Entgelt, sondern bereits deren Anbahnung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 -, NVwZ-RR 2005, 713 m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 22 ZB 13.1214 -, juris).

    Andernfalls leisten sie der Unsittlichkeit Vorschub (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 -, NVwZ-RR 2005, 713).

    Dementsprechend groß muss die Vorsorge des gaststättenrechtlich Verantwortlichen sein, dass die bezeichnete Grenze eingehalten wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 -, NVwZ-RR 2005, 713).

  • VGH Bayern, 05.09.2013 - 22 ZB 13.1214

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Zwar verkennt die beschließende Kammer nicht, dass angesichts des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr automatisch davon auszugehen ist, dass bei der bloßen Ermöglichung der Durchführung geschlechtlicher Handlungen gegen Entgelt in einem Gaststättenbetrieb der Unsittlichkeit Vorschub geleistet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 2009 - 8 B 2.09 -, GewArch 2009, 255; Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 22 ZB 13.1214 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 -, NVwZ-RR 2005, 713).

    Unter "Ausübung der Prostitution" versteht die erwähnte Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes nicht lediglich den Vollzug des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen gegen Entgelt, sondern bereits deren Anbahnung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 -, NVwZ-RR 2005, 713 m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 22 ZB 13.1214 -, juris).

    Dasselbe würde gelten, wenn die Antragstellerin nicht in der Lage wäre, zu bemerken, was in ihrer Gaststätte vor sich geht, oder ihren Erkenntnissen entsprechend zu handeln (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 22 ZB 13.1214 -, juris).

  • VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09

    Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Da ein solcher bisher nicht ergangen ist, ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer maßgebend (VG Neustadt, Beschluss vom 9. März 2009 - 4 L 100/09.NW -, juris m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 11 B 12401/96

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Gastwirt; Verletzung der Aufsichtspflicht;

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Auf die Frage, ob die Antragstellerin ein persönliches Verschulden an ihrem mangelhaften Verhalten trifft, kommt es bei der Prüfung der gaststättenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht an (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; VG Neustadt, Urteil vom 6. August 2015 - 4 L 309/15.NW -, juris).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Als unzuverlässig ist im Allgemeinen ein Gewerbetreibender dann anzusehen, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß, d.h. im Einklang mit dem geltenden Recht betreibt (s. z.B. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, NVwZ 1982, 503).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, NVwZ 2007, 1176).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 S 2112/13 -, juris; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, NVwZ 2009, 581).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Das Gewährbieten erfordert eine Prognose aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen auf das wahrscheinliche zukünftige Verhalten des Gewerbetreibenden (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34/97 -, GewArch 1997, 243).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
    Zwar verkennt die beschließende Kammer nicht, dass angesichts des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nicht mehr automatisch davon auszugehen ist, dass bei der bloßen Ermöglichung der Durchführung geschlechtlicher Handlungen gegen Entgelt in einem Gaststättenbetrieb der Unsittlichkeit Vorschub geleistet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 2009 - 8 B 2.09 -, GewArch 2009, 255; Bay. VGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 22 ZB 13.1214 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 -, NVwZ-RR 2005, 713).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05

    Prostitution im Rhein-Pfalz-Kreis verboten

  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis,

  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und

  • BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit des § 157

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 7 B 10540/15
  • VG Neustadt, 24.02.2016 - 4 L 109/16

    Beurteilung von nächtlichem Gaststättenlärm durch das Verwaltungsgericht

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 31. August 2015 - 4 L 735/15.NW -, juris).
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